Unterstützte Beschäftigung
Maßnahme zur individuellen betrieblichen Qualifizierung
Unterstützte Beschäftigung hat zum Ziel, Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu sichern und ihnen damit eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Zielgruppe: Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen und zum Zeitpunkt der Teilnahme an Unterstützter Beschäftigung keine Aus- bzw. Weiterbildung absolvieren können.
Dauer der Unterstützten Beschäftigung: Die individuelle Teilnahmezeit wird mit dem Kostenträger vereinbart.
Kostenträger: Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit, Rententräger, Berufsgenossenschaften oder Persönliches Budget
erforderlich: Antrag stellen auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ bei den entsprechenden Kostenträgern