Hinweisgebersystem
Wir bei dem Lebensraum Diakonie e. V. und der Neuen Arbeit Lüneburg gGmbH („Unternehmen“) bemühen uns um vielfältige und passende Lebensräume für Menschen, denen Schutz und Chancen fehlen.
Die Unternehmen haben sich zu ehrlichen und integren Geschäftsführungen verpflichtet. Wir erwarten von unserer gesamten Belegschaft die Einhaltung hoher Standards. Verdächtiges Fehlverhalten sollte so schnell wie möglich gemeldet werden. Ziel dieser Regelung ist die Aufdeckung strafbarer oder bußgeldbewehrter Handlungen innerhalb des Vereins und seiner Tochtergesellschaften, die sonst möglicherweise verborgen bleiben. Durch die Anonymität wird gewährleistet, dass Mitarbeiter*innen durch einen Hinweis keine negativen Konsequenzen für ihr Arbeitsverhältnis drohen.
1. Was ist ein*e Hinweisgebende*r?
Ein*e Hinweisgebende*r ist jemand, die/der mit einer Meldung hilft, Fehlverhalten oder Gefahren in Bezug auf unser geschäftliches Handeln zu erkennen und zukünftig zu vermeiden. Das schließt alle rechtswidrigen, missbräuchlichen und kriminellen Aktivitäten sowie jede Verletzung von gesetzlichen Verpflichtungen ein.
2. Organisation
Erste*r Ansprechpartner*in für unsere Mitarbeitenden ist ihre/seine direkte vorgesetzte Person. Allgemeine Anlaufstellen sind unter anderem die Personalleitung oder gegebenenfalls die Mitarbeitendenvertretung. Zusätzlich steht sowohl für Mitarbeitende, Klient*innen, Kooperationspartner*innen, Lieferant*innen und andere eine interne Meldestelle zur Verfügung.
Wir haben uns entschieden, die Meldungen in mündlicher Form mit einer Hotline und in schriftlicher Form mit der digitalen Hinweisgeber-Lösung von LegalTegrity zu erfassen. Lesen können die Meldungen nur die Vertrauenspersonen.
Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen und steht nicht für allgemeine Beschwerden zur Verfügung.
3. Schutz und Unterstützung für Hinweisgebende
Wir wollen zur Offenheit ermutigen und werden Hinweisgeber*innen unterstützen, die unter diesen Grundsatz fallende Vorkommnisse zu melden, selbst wenn es sich später als unbegründet herausstellen sollte.
Hinweisgeber*innen sollen keine Benachteiligungen befürchten müssen, weil sie solche Vorkommnisse gemeldet haben. Wer der Meinung ist, benachteiligt worden zu sein, sollte umgehend die für die Aufdeckung von Fehlverhalten zuständige Führungskraft informieren. Sollte die Angelegenheit damit nicht gelöst sein, ist eine förmliche Beschwerde einzureichen.
Hinweisgeber*innen dürfen weder bedroht noch in irgendeiner Form Rache an ihnen verübt werden. Wer in solch ein Vorgehen verwickelt ist, muss mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen. In bestimmten Fällen haben Hinweisgeber*innen auch das Recht zur Schadenersatzklage vor einem Arbeitsgericht.
Sollten wir umgekehrt feststellen, dass ein*e Hinweisgeber*in bewusst falsche Anschuldigungen erhoben hat, weil ihr/ihm das persönliche Vorteile verschafft, muss auch der Whistleblower mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen.
Stand: 19.10.2023
Hier gelangen Sie zu unserer Hinweisgeberplattform
https://app.whistle-report.com/report/356f0f09-cebd-41af-bd8a-9cda8e70ccea